Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Perfect Phone" ist ein Einzelunternehmen. Eigentümer ist Harald Werth, St. Veiterstraße 144, 8046 Graz, Österreich. Ein gültiges Rechtsgeschäft kommt daher mit Harald Werth zustande im Folgenden "Perfect Phone" genannt. Alle Leistungen von "Perfect Phone", insbesondere die Erstellung von Tonproduktionen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die im Internet dargestellten Angebote von "Perfect Phone" sind unverbindlich. Zu dem Angebot gehörende Texte, audiovisuelle Darstellungen und sonstige Spezifikationen sind ausschließlich Demonstrationen. Die von "Perfect Phone" dargestellten Demonstrationen dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
Es kann jeweils nur ein Rabatt in Anpruch genommen werden.
Verträge kommen, wenn nicht schriftlich, mit dem Eingang der Bestellung per email zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung erfolgt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Produktion erforderliche Angaben im "Bestellformular" nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu zu tätigen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Der durch die fehlerhaften Angaben verursachte Schaden wird vom Auftraggeber "Perfect Phone" ersetzt. Wenn der Auftraggeber "Perfect Phone" zur Produktion erforderliche Unterlagen, insbesondere Tonträger überläßt, sichert er zu, daß er die Nutzungsrechte für sämtliche Unterlagen, insbesondere Namens- und Buyoutrechte im zu verwendenden Umfang innehält. Der Auftraggeber bestellt auf Grund seiner Auswahl im Internet. "Perfect Phone" steht innerhalb der konkreten Auftragsausführung das Recht auf die freie Gestaltung in künstlerischer und technischer Ausführung zu; bei bloßem "Nichtgefallen" bestehen insoweit keine Ansprüche gegen "Perfect Phone", insbesondere nicht auf Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Die Kündigung des Vertrags seitens des Auftraggebers vor Abnahmefähigkeit bedarf der Zustimmung von "Perfect Phone". "Perfect Phone" ist in diesem Fall berechtigt, 50% der Auftragssumme zu verlangen.
5a. Rücktrittsrecht / Perfect Phone
Werden nach Vertragsabschluß ungünstige Umstände über die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, so hat "Perfect Phone" das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Da es sich bei der Dienstleistung von "Perfect Phone" um individuelle Tonaufnahmen mit SprecherInnen handelt, besteht die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kauf nur bis zum Produktionsbeginn durch "Perfect Phone". Das bedeutet, dass der Kunde bei Vorliegen maßgeblicher Gründe vor der Bezahlung vom Kauf zurücktreten kann, bzw. auch nach der Bezahlung, so lange "Perfect Phone" nicht mit den Sprachaufnahmen begonnen hat (also den/die SprecherIn noch nicht beauftragt hat). Sollte die Bezahlung bereits erfolgt sein (per Vorauszahlung), so wird der Betrag von "Perfect Phone" zurückerstattet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung ab Lieferbereitschaft. Zahlungen haben spätestens 7 Tage nach Rechnungszugang zu erfolgen. Bei Verzug werden ab dem ersten Tag die gesetzlichen Verzugszinsen zusätzlich der Mahnspesen von € 15,- verrechnet. Die Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch von "Perfect Phone" ist mit Gegenforderungen ausgeschlossen, die weder rechtskräftig festgestellt sind, noch durch "Perfect Phone" anerkannt wurden. Auch ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei "Perfect Phone" einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Anwalts- und Inkassokosten, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung selbiger entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht. Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber. "Perfect Phone" ist nicht verpflichtet, das Originaltonmaterial aufzubewahren.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen von "Perfect Phone" die ihr aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, verbleibt das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Leistungen bei "Perfect Phone". Der Kunde darf darüber nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter auf die vertragsgegenständlichen Leistungen ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von "Perfect Phone" hinzuweisen und "Perfect Phone" unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, "Perfect Phone" die in diesen Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
9a. Urheber - / Nutzungsrechte
"Perfect Phone" hält an allen Text- und Musikproduktionen, somit der gesamten Tonproduktion, die Urheberrechte inne. Die Nutzungsrechte des Auftraggebers erstrecken sich nur auf einen Standort der Telefonanlage. Das zeitliche Verwendungsrecht ist unbeschränkt. Die Nutzungs- und Verwendungsrechte gehen erst nach Abnahme und mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Besteller über.
Soweit es sich bei der Verwendung von Musik um Titel, die von der "Perfect Phone" - Internetseite abrufbar sind handelt, entfällt für die Kunden die AKM/GEMA/SUISA Vergebührung. Generell ist die AKM/GEMA/SUISA Vergebührung nicht im Kaufpreis inkludiert. Bei Verwendung von Musik, die nicht von der "Perfect Phone" - Internetseite abrufbar ist, ist der Auftraggeber zu einer ordnungsgemäßen Anmeldung verpflichtet. Die Haftbarkeit liegt somit beim Auftraggeber. Ein Haftungsübertrag auf "Perfect Phone" wird in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
Einige der klassischen Musikstücke sind frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen, einschließlich aller verwandten Schutzrechte (Public Domain).
Weitere Informationen finden Sie hier: creativecommons.org
Nur "Perfect Phone" ist berechtigt, Produktionen von "Perfect Phone" zu vervielfältigen. Bei Bestellungen von Kopien oder Vervielfältigungen muß vom Besteller bekanntgegeben werden, zu welchem Zweck er die Kopie oder Vervielfältigung benötigt. Als für " Perfect Phone" klassische Kopie gilt die Vervielfältigung einer bereits bestehenden Produktion, die z.B. aus qualitativen Gesichtspunkten zum Gebrauch in der Telefonanlage angefertigt wird und an der ursprünglichen Bestelladresse zum Einsatz kommt. Kopien oder Vervielfältigungen die z.B. in anderen Niederlassungen des Auftraggebers oder zu anderen Zwecken als ursprünglich vorgesehen zum Einsatz kommen sollen, werden von "Perfect Phone" gesondert gewertet. Bei einem Verstoß gegen diesen Paragraphen behält sich "Perfect Phone" rechtliche Schritte vor.
"Perfect Phone" ist berechtigt, die von ihr für den Auftraggeber erstellten Produktionen für Eigenwerbung, auch unter Abdruck etwaiger Firmenlogos und -schriftzüge, insbesondere im auf der "Perfect Phone" - Website zu verwenden oder sonst Dritten gegenüber zugänglich zu machen; diese Berechtigung gilt unbefristet.
11. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, wenn er selbst oder durch Dritte ohne schriftliche Zustimmung von "Perfect Phone" Änderungen an den erbrachten Leistungen vornimmt und der Mangel auf diesen Änderungen beruht. Zum Ersatz von Schäden, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist "Perfect Phone" nur verpflichtet, soweit Schäden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens von "Perfect Phone" beruhen; oder Schäden auf das Fehlen einer durch "Perfect Phone" zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind; oder "Perfect Phone" eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verletzt; oder das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht.
"Perfect Phone" verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangden Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die bei der Bespielung von Mobilboxen erforderlichen Zugangsdaten, werden von Perfect Phone streng vertraulich behandelt. Im Rahmen der Bespielung von Handy-Mobilboxen kann es passieren, dass ein "Perfect Phone"-Mitarbeiter Teile einer Mobilboxnachricht zu hören bekommt. Die Wiedergabe dieser Nachrichten wird sofort abgebrochen und deren Inhalt ebenfalls streng vertraulich behandelt.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Sämtliche vertraglichen Bestimmungen unterliegen unter Ausschluß von Kollisionsnormen österreichischem Recht. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB bzw. Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand ist das hiefür zuständige Gericht in Graz, Österreich.